Sonntag, 23. August 2009

Schuldige Opfer kann man ruhig erschießen!

Die Bademeisterin wundert sich: Im Zusammenhang mit dem "Familiendrama von Schwalmtal" war mal wieder von unschuldigen Opfern die Rede. - Wann ist denn ein Opfer schuldig? Und ist es dann zum Abschuss freigegeben?

Gibt es eigentlich die gute, alte Geiselnahme noch? Oder ist sie komplett ausradiert durch das wesentlich reißerische Geiseldrama? Verheerend, wenn dann die Polizei auch noch fieberhaft ermittelt, anstatt besonnen und mit klarem Verstand vorzugehen.

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