Penis-Steifungscreme darf nicht in Verkehr gebracht werden!
Meine staatsbürgerlichen Pflichten führten mich heute mal wieder als Schöffin ins Verwaltungsgericht. Wie schön, endlich mal wieder in Robe!
Mich erwartete ein hübscher Fall, ein Medizin-Amt hat in einem Beate-Uhse-Shop eine Salbe namens "Penis-Steifungscreme" beschlagnahmt, Begründung: Das sei keine Kosmetik, sondern eine Arznei, und die müsse gemäß Arzneimittelgesetz zugelassen werden. Gegen die Beschlagnahme klagten Beate Uhse und die Herstellerfirma.
In der Beweisaufnahme führte der smarte Geschäftsführer aus, dass das Produkt rein kosmetischer Natur sei: "Sie wissen ja, viele Männer riechen nicht so gut im Intimbereich." Nun, das wusste ich aus einschlägigen Gründen nicht, aber ich befürchtete dergleichen. Die Penis-Steifungscreme rieche nach Zimt, ich notierte beflissen "Zimtstange". Sonst ist noch Lavendel, Benzylnikotinat und Cayennepfeffer in der Salbe - falls der eine oder andere Badegast gern mit dem Chemiebaukasten experimentiert.
Schließlich beriet die 14. Kammer, ich lernte dabei ein tolles neues Wort: "Wir müssen in der Begründung tenorieren...", und dann sprach die Vorsitzende das Urteil, sinngemäß: Im Namen des Volkes! Die Penis-Steifungscreme darf nicht als Kosmetik in Verkehr gebracht werden, die Klage wird abgewiesen!
Mich erwartete ein hübscher Fall, ein Medizin-Amt hat in einem Beate-Uhse-Shop eine Salbe namens "Penis-Steifungscreme" beschlagnahmt, Begründung: Das sei keine Kosmetik, sondern eine Arznei, und die müsse gemäß Arzneimittelgesetz zugelassen werden. Gegen die Beschlagnahme klagten Beate Uhse und die Herstellerfirma.
In der Beweisaufnahme führte der smarte Geschäftsführer aus, dass das Produkt rein kosmetischer Natur sei: "Sie wissen ja, viele Männer riechen nicht so gut im Intimbereich." Nun, das wusste ich aus einschlägigen Gründen nicht, aber ich befürchtete dergleichen. Die Penis-Steifungscreme rieche nach Zimt, ich notierte beflissen "Zimtstange". Sonst ist noch Lavendel, Benzylnikotinat und Cayennepfeffer in der Salbe - falls der eine oder andere Badegast gern mit dem Chemiebaukasten experimentiert.
Schließlich beriet die 14. Kammer, ich lernte dabei ein tolles neues Wort: "Wir müssen in der Begründung tenorieren...", und dann sprach die Vorsitzende das Urteil, sinngemäß: Im Namen des Volkes! Die Penis-Steifungscreme darf nicht als Kosmetik in Verkehr gebracht werden, die Klage wird abgewiesen!
bademeisterin - 10. Aug, 16:00
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